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Gesellschaftsrecht

Gesetz und Rechtssprechung

Was ist das Gesellschaftsrecht?

Unter dem Begriff Gesellschaftsrecht werden Rechtsnormen zusammengefasst, die Zusammenschlüsse von Personen mit einem gemeinsamen Ziel betreffen. Es kann sich dabei um wirtschaftliche Ziele oder auch um gesellschaftliche Anliegen handeln. Wesentliches Kriterium ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Der Schwerpunkt kann dabei sowohl auf persönlicher Zugehörigkeit und Mitwirkung als auch auf Ansammeln von Kapital liegen. Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften wird sowohl bei den Gründungsformalien als auch hinsichtlich der nach außen gerichteten Haftung unterschieden. Nur bei Kapitalgesellschaften kann die Außenhaftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter jeweils persönlich für Außenstände, Schadensersatzansprüche und geschäftliche Verluste.

Zu den bekannten Rechtsformen der Gesellschaften gehören

  • BGB-Gesellschaft (Personengesellschaft)

  • Handelsgesellschaft - OHG (Personengesellschaft)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH (Kapitalgesellschaft)

  • Aktiengesellschaft – AG (Kapitalgesellschaft)

  • Genossenschaft

 
Daneben gibt es weitere Sonderformen und zahlreiche Mischformen.

Der Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist als Berater und als Prozessvertreter tätig. Bei Gesellschaftsgründungen sind sichere Kenntnisse der jeweiligen Rechtsvorschriften unerlässlich.

Weitere Informationen

Gesellschaftsrecht - Gesetz und Rechtssprechung

Die für das Gesellschaftsrecht wesentlichen Rechtsvorschriften sind in verschiedenen Gesetzen zusammengefasst, die sich konkret auf die jeweilige Gesellschaftsform beziehen. Es gibt das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz für die Aktiengesellschaft und das Genossenschaftsgesetz.

Grundlagen des Gesellschaftsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch zu finden. Diese Regelungen betreffen vorrangig die Personengesellschaften.

Für Rechtsstreitigkeiten auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sind die Landgerichte zuständig. Im Bundesland Baden-Württemberg gibt es eine Sonderzuständigkeit. Für diejenigen Landgerichtsbezirke, die dem Oberlandesgericht Stuttgart zugeteilt sind, ist das Landgericht Stuttgart in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten ausschließlich zuständig. Dies gilt auch für Offenburg und den Ortenau-Kreis.

Die Rechtsprechung hat sich bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen mit der Ablösung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften oder mit Schadensersatzansprüchen, die von Gesellschaftern der Geschäftsführung gegenüber geltend gemacht werden, zu beschäftigen. Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse oder gegen die Errichtung der Gesellschaft und die Pflichten der Gesellschafter, Kapital einzubringen oder einen Nachschuss zu leisten, sind ebenfalls zu entscheiden. Bei den Personengesellschaften sind die Einziehung von Gesellschafteranteilen und die Begründung von gegen alle Gesellschafter wirkenden Haftungsrisiken immer wieder Anlass, einen Rechtsstreit zu führen.

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Offenburg

Konsultieren Sie den Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in unserer Kanzlei in Offenburg, bevor Sie eine Gesellschaft gründen oder einer Gesellschaft beitreten.

Eine fachkundige und konkrete Beratung durch den erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Sie vor den Gefahren, die haftungsrechtlich und wirtschaftlich auftreten können, bewahren. Sollte ein Rechtsstreit nicht zu vermeiden sein, übernimmt der Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht die Vertretung Ihrer Interessen vor dem Landgericht Stuttgart oder vor anderen Landgerichten im Bundesgebiet. Der erfahrene Anwalt berät Sie über wichtige Fristabläufe und darüber, wann einstweiliger Rechtsschutz vor der Durchführung umstrittener Gesellschafterbeschlüsse erforderlich ist.

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