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Immobilienrecht

Gesetz und Rechtssprechung

Was ist das Immobilienrecht?

Das Rechtsgebiet des Immobilienrechts umfasst alle Rechtsvorschriften, die mit dem Eigentumserwerb, der Veräußerung oder der Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder anderer nicht beweglicher Sachen in Zusammenhang stehen.

Der Eigentümer einer Immobilie oder der am Eigentumserwerb interessierte Bürger kann dabei mit den unterschiedlichsten rechtlichen Vorschriften in Berührung kommen. Er trifft auf Berufsgruppen wie Makler und Bauunternehmer, deren Inanspruchnahme Rechte und Pflichten auslöst, die in berufsspezifischen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Immobilienrecht gilt auch dann, wenn es zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn, Verwaltern und mit Miteigentümern kommt. Auch eine Eigentumswohnung gehört zu den Immobilien. Aufgrund der speziellen Rechtsfragen, die sich aus dem Zusammentreffen mehrerer voneinander abgetrennter Eigentumseinheiten auf einem Grundstück ergeben, ist das Wohnungseigentumsrecht gesondert geregelt.

Wird der Immobilienkauf durch einen Kredit finanziert, kommt auch noch der Umgang mit dem Kreditinstitut hinzu, der ebenfalls rechtliche Folgen haben kann.


Immobilienrecht kann darüber hinaus auch mit Erbrecht oder mit den für Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung einschlägigen Vorschriften in Verbindung geraten. Der Anwalt für Immobilienrecht verfügt im Regelfall auch über Kenntnisse im Steuerrecht und über eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die bei der Beurteilung der Projektplanung nützlich sein kann.

Weitere Informationen

Immobilienrecht - Gesetz und Rechtssprechung

Die Rechtsgrundlagen des Immobilienrechts sind in verschiedenen Gesetzen zu finden. Die grundsätzlichen Regelungen über Kauf und Verkauf von Immobilien und über deren Belastung mit Grundschuld oder Grunddienstbarkeit sind bei den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Sachenrecht zu finden. Für den Kontakt mit dem Makler finden sich gesetzliche Vorschriften in der Makler- und Bauträgerverordnung. Bei der Bebauung des Grundstücks sind auch die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und in bestimmten Fällen die Rechtsnormen des Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Denkmalschutz kann übrigens nicht nur Altgebäude betreffen. Es gibt auch Bodendenkmäler. Das können beispielsweise Spuren früherer Besiedlung sein, die beim Ausheben von Fundamenten zu Tage treten. Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht tritt nicht nur vor den Zivilgerichten auf sondern verteidigt seine Mandanten auch gegen Bußgeldbescheide der Denkmalschutz- und Baubehörden.

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Offenburg

Nehmen Sie das Beratungsangebot unseres Rechtsanwalts für Immobilienrecht in der Kanzlei in Offenburg am besten schon dann in Anspruch, wenn sie sich noch in der Planungsphase befinden.

Der Anwalt für Immobilienrecht gibt Ihnen einen verlässlichen Überblick über Chancen und Risiken, die mit dem Erwerb einer Immobilie oder mit der Durchführung eines Bauprojekts auf einer Immobilie verbunden sind. Dies gilt auch für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes halten für Käufer, die ihrer bisherigen regelmäßigen Mietzahlungspflicht entfliehen wollen, nicht immer positive Überraschungen bereit. Anwaltlicher Rat zur rechten Zeit hilft dabei, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

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