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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Schallschutz im Altbau als Mangel? Welche DIN-Normen? Zu welchem Zeitpunkt?

Schallschutz im Altbau als Mangel? Welche DIN-Normen aus welchem Jahr? - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrechtvon Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Altes Mietshaus im Dorf
Schallschutz im Altbau als Mangel?

Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt auch dann, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei Anmietung der Wohnung verschlechtert. BGH, Urteil vom 17.06.2009 - VIII ZR 131/08 vorhergehend:

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