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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Nachträgliche Individualvereinbarung bei unwirksamer Klausel

Nachträgliche Individualvereinbarung mit Mieter bei unwirksamer Klausel für Schönheitsreparaturen und Endrenovierung - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

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Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen?

Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach §307 Abs.1 Satz1 BGB noch wird sie gemäß §139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst. BGH Entscheidungsdatum: 14.01.2009 Aktenzeichen: VIII ZR 71/08 Dokumenttyp: Urteil Die Entscheidung besagt, dass der Mieter auch dann zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, wenn zwar die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, die Parteien sich aber später gesondert darauf verständigen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen soll.

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