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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Schönheitsreparaturen für Gewerberaum

Schönheitsreparaturen für Gewerberaum durch Mieter inklusive Grundreinigung des Teppichbodens - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Staubsauger auf Teppich
Schönheitsreparaturen für Gewerberaum?

Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.


Urteil: BGH 08.10.2008, XII ZR 15/07

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