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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt!

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt? Fakten: 161.000 Rechtsanwälte - davon nur 37.000 Fachanwälte. Fachanwalt beinhaltet intensive Zusatz-Ausbildung - Informationen der Kanzlei HAZ aus Offenburg.

Fachanwalt im Gerichtssaal
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt?

Rechtsanwalt wird man, wenn man sich dem Jura-Studium, dem Referendariat und zwei schwierigen Examina stellt und alles erfolgreich absolviert. Knapp 161.000 Rechtsanwälte gibt es derzeit (Stand Januar 2013) und die Zahl steigt weiter.


Wie Sie den Qualifikationen der Kollegen unserer Kanzlei entnehmen können, ist jeder der Kollegen Rechtsanwalt und darüber hinaus die Mehrzahl der Kollegen auch Träger eines oder mehrerer Fachanwaltstitel.


Fachanwalt wird man, wenn man sich einem schwierigen und in jeder Hinsicht aufwändigen Kurs unterwirft, mehrere Abschlussprüfungen in Form von Abschlussarbeiten besteht, hiernach durch Listen bearbeiteter Mandate praktische Erfahrungen und Kenntnisse nachweist und sich ggf. einem Prüfungsgespräch stellt. Eine Fachanwaltschaft kann in verschiedenen Rechtsgebieten von einem Anwalt erlangt werden.


Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer einen Fachanwaltstitel, der dem Rechtssuchenden als Hinweis dienen darf, dass sein juristischer Ansprechpartner über deutlich überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet verfügt.


Die Hans-Soldan-Stiftung hat nun ermittelt, dass es lediglich rund 37.000 Fachanwälte in Deutschland gibt, die einen oder mehere Fachanwaltstitel tragen. Rund 125.000 Kolleginnen und Kollegen - also mehr als 75% - verzichten somit auf eine derartige Zusatz-Qualifikation.


Befragt warum das so ist, haben die Kolleginnen und Kollegen erklärt, sie hätten "kein Interesse" an einem solchen Titel (> 50%) bzw. hätten Interesse, seien aber "daran gehindert".


Natürlich muss jeder entscheiden, wie er seinen Beruf ausübt und seine Tätigkeit nach außen transparent macht, für uns käme die Erklärung "kein Interesse" aber keinesfalls in Betracht. Und Hindernisse lassen sich oft beseitigen, wir sind schließlich Anwälte.


Der Titel dokumentiert nicht nur die oben beschriebene besondere Qualifikation und schafft Vertrauen, er löst auch eine permanente Fortbildungsverpflichtung für den Anwalt aus.

Alles im Interesse der Mandanten und damit in Ihrem Interesse.



Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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