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Erbrecht

Gesetz und Rechtssprechung

Was ist das Erbrecht?

Erbrecht ist das Rechtsgebiet, das die Vermögenszuordnung, aber auch die Wahrnehmung von Verpflichtungen nach dem Tod regelt. Erbrechtliche Verfügungen unterliegen dem Grundsatz der Privatautonomie und werden nur durch den Anschein der Sittenwidrigkeit begrenzt.

Erbrechtlich relevante Verfügungsformen sind:

  • Eigenhändiges Testament

  • Gemeinsames Ehegattentestament

  • Notarielles Testament

  • Erbvertrag

 
Beim Aufsetzen einer erbrechtlichen Verfügung ist die persönliche Ausführung durch den Verfügenden ein wichtiger Grundsatz. Eigenhändige Testamente müssen deshalb vollständig in eigener Handschrift angefertigt werden. Das Verwenden einer Schreibmaschine oder das Führen der Hand durch eine andere Person führt zur Unwirksamkeit der Verfügung. Wer nicht mit der Hand schreiben kann, der muss den Notar aufsuchen. Dieser prüft vor der Beurkundung, ob der Verfügende aus freiem Willen und bei ausreichender geistiger Gesundheit handelt.

Grundsätzlich kann jede Person zum Erben eingesetzt werden. Für nahe Verwandte, die ohne Testament gesetzliche Erben wären, sieht das Gesetz einen Pflichtteilsanspruch vor, der nur in äußerst seltenen Härtefällen verwirkt werden kann. Der Rechtsanwalt für Erbrecht berät über die günstigsten Gestaltungsmöglichkeiten testamentarischer Verfügungen.

Erbrecht - Gesetz und Rechtssprechung

Die für das Erbrecht wichtigen gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das dem Erbrecht einen eigenen Teilbereich widmet. Hier finden sich zahlreiche Regelungen, die dem Schutz der Erben 1. Ordnung dienen. Neben der Sicherung des Pflichtteilsanspruchs für Abkömmlinge und für Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sieht der Gesetzgeber Auskunftsansprüche vor, die nicht nur den Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt betreffen. Pflichtteilsberechtigte können auch Auskunft über eventuelle Verfügungen verlangen, die vom Erblasser kurz vor dem Tode in Benachteiligungsabsicht gemacht wurden.

Die für Erbrechtsstreitigkeiten zuständigen Zivilgerichte haben immer wieder darüber zu entscheiden, ob der Nachlass durch Verfügungen vor dem Tode in Benachteiligungsabsicht gemindert wurde oder ob sie dem Bedarf des späteren Erblassers entsprachen. Grundsätzlich beginnen die Ansprüche der Erben erst dann zu wirken, wenn der Erbfall, also der Tod, eingetreten ist. Der Anwalt für Erbrecht hat vor Gericht immer wieder mit der Anfechtung von Testamenten zu tun. Formale Fehler oder die Beeinträchtigung des Urteilsvermögens durch Krankheit oder Zwang können die Unwirksamkeit der testamentarischen Verfügung zur Folge haben.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Offenburg

Wenden Sie sich an den Rechtsanwalt für Erbrecht, der Sie in unserer Kanzlei in Offenburg gerne berät, wenn Sie ein Testament errichten wollen. Sollten Sie sich als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter benachteiligt fühlen oder mit Auskunftsanträgen anderer Erben oder Pflichtteilsberechtigter konfrontiert werden, steht Ihnen der Rechtsanwalt für Erbrecht als Ratgeber oder Interessenvertreter zur Seite.

 

Der Anwalt für Erbrecht wird Sie darüber beraten, ob eine außergerichtliche Streitschlichtung Erfolg verspricht oder ob eine gerichtliche Entscheidung notwendig sein wird.

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