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Insolvenzrecht

Gesetz und Rechtssprechung

Was ist das Insolvenzrecht?

Das Insolvenzrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Folgen der Zahlungsunfähigkeit juristischen Personen und privater Haushalte. Aufgrund von unerwarteten wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Marktveränderungen, aber auch wegen unrealistischer Vorstellungen bei der Gründung von Unternehmen geraten immer wieder Firmen in so erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, dass sie nicht mehr in der Lage sind, laufende Kosten und Zinsen aufzubringen. Dieses Schicksal kann auch Privatpersonen treffen. Hier sind es häufig wirtschaftliche Probleme nach Trennung oder Scheidung oder nach der Kündigung des Arbeitsplatzes, die zu einem Scheitern aller finanziellen Vorausplanungen führen.

Das Insolvenzrecht regelt:

  • Firmeninsolvenz

  • Privatinsolvenz

 
Bei Eintreten der Zahlungsunfähigkeit werden alle Gläubiger zunächst versuchen, im Wege der Einzelvollstreckung in das Vermögen ihres Schuldners Zahlungen zu erlangen. Das Recht der Insolvenz hat die Aufgabe, im gemeinsamen Interesse von Gläubigern und Schuldnern dafür zu sorgen, dass das noch vorhandene Vermögen gleichmäßig verteilt wird und dem Schuldner die Möglichkeit verbleibt, seine wichtigsten Ausgaben zu tätigen. Das sind bei Privatpersonen vorrangig Unterhaltsforderungen.

Bei Firmen wird durch Anwendung des Insolvenzrechts zunächst die vollständige Zerschlagung und Verwertung aller brauchbaren Materialien verhindert. Neben der Auflösung und Verwertung wird die Möglichkeit der Sanierung und Weiterführung durch einen Insolvenzverwalter geprüft.

Weitere Informationen

Insolvenzrecht - Gesetz und Rechtssprechung

Das Insolvenzgericht ist ein Teil der Zivilgerichtsbarkeit. Im Insolvenzrecht wird das Gericht weniger als Spruchkörper und mehr als überwachende Instanz tätig.

Der Rechtsanwalt für Insolvenzrecht kennt den in der Insolvenzordnung vorgeschriebenen Verfahrensablauf von der Stellung des Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht bis zur Restschuldbefreiung oder bis zur Sanierung einer Firma. Die Rechtsprechung zum Insolvenzrecht befasst sich mit Rechtsfragen wie der Aussonderung von bestimmten Vermögensbestandteilen aus der Insolvenzmasse. Der Pfändungsschutz für private Altersvorsorge ist im Rahmen des privaten Insolvenzverfahrens immer wieder ein wichtiges Thema für den Anwalt für Insolvenzrecht und die Richter. Ein Thema mit ähnlich existentieller Bedeutung ist die Verwertung von betrieblicher Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers.

Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Offenburg

Beauftragen Sie den Rechtsanwalt für Insolvenzrecht aus unserer Kanzlei in Offenburg schon, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wurde. In insolvenzrechtlichen Angelegenheiten ist eine detaillierte Beratung durch den kompetenten Anwalt für Insolvenzrecht die Voraussetzung für jedes weitere Handeln.

Erst dann, wenn der Rechtsanwalt für Insolvenzrecht sich einen genauen Überblick über den Stand der wirtschaftlichen Schwierigkeiten geschaffen hat, kann er tatsächlich entscheiden, ob der Weg in die Insolvenz unvermeidlich und richtig ist. Gerade in Fällen, in denen der Gang in die Privatinsolvenz unausweichlich zu sein scheint, kann durch gute Schuldnerberatung und das Anschreiben aller Gläubiger manchmal das Restvermögen noch vor der Insolvenz gerettet werden. Besonders wichtig ist das, wenn ein von der Familie bewohntes Eigenheim mit zum Vermögen gehört.

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