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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Abgrenzung Architektenvertrag - Akquisetätigkeit

Kein vergütungspflichtiger Architektenvertrag, wenn der Architekt, zugleich Geschäftsführer einer mit der Erbringung von Bauleistungen befassten GmbH ist - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Architektenrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Architekt auf Baustelle
Abgrenzung Architektenvertrag - Akquisetätigkeit?

Eine planerische Tätigkeit des Architekten ist als Akquisemaßnahme nicht zu vergüten, wenn der Architekt, der zugleich Geschäftsführer einer mit der Erbringung von Bauleistungen befassten GmbH ist, dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung des Bauwerkes im Sinne eines Bauwerkvertrages angeboten hat, dieses Angebot vom Bauherrn aber nicht angenommen wurde. In diesem Fall ist kein vergütungspflichtiger Architektenvertrag wegen der Planungsleistungen zustandegekommen.


OLG Schleswig, Urteil vom 6.1.2009, 3 U 29/07

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