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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Arbeitsunfähigkeit bei Mobbing

Arbeitsunfähigkeit bei Mobbing - Versicherung muss Erkrankung akzeptieren - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Arbeitsunfähigkeit bei Mobbing?
Arbeitsunfähigkeit bei Mobbing?

Arbeitsunfähigkeit i. S. v. § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.


Hinweis: Die Arbeitsunfähigkeit entfällt nicht deshalb, weil der Versicherte bei Bereinigung der Konfliktsituation an seinem konkreten Arbeitsplatz oder durch einen Wechsel seines Arbeitsplatzes wieder arbeitsfähig wäre. Entscheidend ist, dass der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung seiner bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit in der konkreten Ausgestaltung nicht nachgehen kann.

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