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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Bestenauslese bei Beförderungsentscheidungen

Bestenauslese bei Beförderungsentscheidungen bei Beamten und Beamtinnen oder differenzierenden Bewertung? - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Verwaltungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg

Boss mit Angestelltem
Bestenauslese bei Beförderungsentscheidungen

Die auf der Grundlage der Richtlinien für die Beurteilung und Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Finanzverwaltung des Landes NRW geübte Praxis, für Beförderungen allein auf die Gesamturteile der letzten und vorausgegangener dienstlicher Beurteilungen abzustellen und eine inhaltliche Beurteilung nicht vorzunehmen, widerspricht dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG. Hinweis: Der Dienstherr muss daher bei gleichlautenden Gesamturteilen der Frage nachgehen, ob die Einzelfeststellungen in aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine Prognose über die zukünftige Bewährung im Beförderungsamt ermöglichen und darf sich im Rahmen des Qualifikationsvergleiches nicht (mehr) ohne Weiteres auf das Gesamturteil aktueller Beurteilungen beschränken. Auch die seitens der OFD angeführten praktischen Probleme einer differenzierenden Bewertung von Finanzbeamten, die bei unterschiedlichen Finanzämtern eingesetzt werden und dort unterschiedliche Dienstposten bekleiden, ließ der Senat unter Hinweis auf ähnliche Gegebenheiten in anderen Verwaltungsbereichen nicht gelten.

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