Rechtliche Lage, wenn ein Beamter einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Verwaltungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in einem Beschluss vom 19.03.2009 mit den Voraussetzungen einer dauerhaften Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG auseinander gesetzt (VGH Baden-Württemberg, Az.: 4 S 3311/08).Das Gericht stellt fest, dass die dauerhafte Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG voraussetze, dass die zugewiesene Tätigkeit dem statusrechtlichen Amt des Beamten entspreche. Es bestehen - in dem konkreten Fall- gravierende Bedenken dagegen, das die dem Antragsteller zugewiesene Tätigkeit bei der VCS als Service Center Agent amtsangemessen sei.