Einstellung für Mädcheninternat - Diskriminierung?
- Andreas Sprenger
- 20. Apr. 2017
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Diskriminierung bei Einstellung eines Mannes für Mächeninternat? Klage abgewiesen - News und Informationen zum Arbeitsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Für die vom Arbeitgeber seinerzeit ausgeschriebene Tätigkeit in einem Mädcheninternat, die auch mit Nachtdiensten verbunden ist, stellt das weibliche Geschlecht der Stelleninhaberin eine wesentliche und entscheidende Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG dar. Es stand dem betreffenden Arbeitgeber daher grundsätzlich frei festzulegen, welche Arbeiten auf einem zu besetzenden Arbeitsplatz zu erbringen sind. Die Schadensersatzklage eines männlichen Bewerbers wegen eines Verstosses gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde daher letztinstanzlich abgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 -