Betriebskosten: Gartenpflegekosten - Fällen von Bäumen im Garten nicht als Betriebskosten umlagefähig - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Das Fällen großer, alter Bäume ist keine im Rahmen der Betriebskosten umlagefähige Maßnahme der Gartenpflege des Mietwohngrundstücks.
AG Dinslaken Entscheidungsdatum: 22.12.2008 Aktenzeichen: 30 C 213/08
Dokumenttyp: Urteil