Kündigung durch Vermieter bei gewerblicher oder freiberuflicher Nutzung der Mietwohnung durch Mieter - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Gewerbliche Nutzung einer Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters: Ein Vermieter muss die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung einer Wohnung durch den Mieter nicht dulden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 165/08). Der Vermieter kann dem Mieter bei Zuwiderhandlung kündigen. Wenn der Mieter die Wohnung teilgewerblich nutzt, kann der Vermieter allerdings verpflichtet sein, dies zu erlauben. Dies ist der Fall, wenn durch die gewerbliche Nutzung weder die Wohnung noch andere Mieter beeinträchtigt werden. (Quelle: Haus & Grund)