Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs ohne Abmahnung? - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
a) Die fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrags wegen Zahlungsverzugs ist nicht illoyal verspätet, wenn der Mieter nicht darauf vertrauen durfte, der Vermieter werde den Mietrückstand hinnehmen und bei einem weiteren Anstieg des Rückstands von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. b) Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung. (Nichtamtliche Leitsätze) BGH Entscheidungsdatum: 11.03.2009 Aktenzeichen: VIII ZR 115/08 Dokumenttyp: Urteil