Grabpflege als Teil der Beerdigungskosten? Verantwortlichkeit der Grabpflege - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Erbrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Die Kosten der laufenden Grabpflege unterfallen den Beerdigungskosten gem. § 1968 BGB, sofern der Nutzungsberechtigte des Grabes nach der örtlichen Friedhofssatzung solche Unterhaltspflichten zu tragen hat. H.M. ist allerdings: keine Beerdigungskosten, da sittliche und nicht rechtliche Pflicht.
Die Tendenz in der Rechtsprechung scheint gegenläufig zu sein (AG Neuruppin ZEV 2007, 597). Da in der Regel Friedhofssatzungen aus öffentlich-rechtlichen Gründen immer verlangen, dass der Nutzungsberechtigte eines Grabes es im würdigen Zustand zu halten hat, außerdem der Erbe für die Grabpflege pauschal 10.300,00 € als Nachlassverbindlichkeit abziehen darf, scheint diese Rechtsprechung nicht abwegig zu sein.
LG Heidelberg - Urteil v. 31.05.2011 - 5 O 306/09
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