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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Gartenpflegekosten als Nebenkosten?

Mietrecht - Gartenpflegekosten des Gartens nicht als Nebenkosten / Betriebskosten, wenn Wohnraummieter individualvertraglich zur Gartenpflege verpflichtet ist - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Vermieter schneidet Hecke
Gartenpflegekosten als Nebenkosten?

a) Ist der Wohnraummieter individualvertraglich zur Gartenpflege verpflichtet, kann der Vermieter für von ihm selbst durchgeführte Pflegearbeiten grundsätzlich keine Kosten als Nebenkosten umlegen. b) Auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor kann sich eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben.


BGH Entscheidungsdatum: 29.09.2008 Aktenzeichen: VIII ZR 124/08

Dokumenttyp: Beschluss

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