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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Nachweis einer Anschlussversicherung

  • Autorenbild: Andreas Sprenger
    Andreas Sprenger
  • 6. Juni 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Krankenversicherung gekündigt - Nachweis einer Anschlussversicherung an Versicherung ohne Frist? - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

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Gem. § 205 Abs. 4 VVG kann ein Versicherungsnehmer nach einer Prämienerhöhung innerhalb eines Monats kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung muss er allerdings den Abschluss bei einem anderen Krankenversicherungsunternehmen nachweisen können. Dafür ist es unschädlich, wenn dieser Nachweis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist vorgelegt wird. Die Kündigung wird folglich zu dem Zeitpunkt wirksam, für den sie erklärt wurde. Hinweis: In § 205 Abs. 6 VVG hat der Gesetzgeber - anders als in § 175 Abs. 4 S. 4 SGB V bei der Kündigung wegen Wechsels innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) - keine Frist bestimmt, innerhalb derer der Anschlussversicherungsnachweis vorzulegen ist, obwohl § 205 Abs. 6 VVG ersichtlich der Parallelbestimmung in § 175 Abs. 4 S. 4 SGB V nachgebildet ist.

Über die Kanzlei in Offenburg

„Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer“ ist eine renommierte Rechtskanzlei mit Sitz in Offenburg im Schwarzwald. Sie finden in dieser Kanzlei Ihren Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Immobilienrecht, IT-Recht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Speditionsrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht, Inkassorecht. Die Rechtsanwälte betreuen Klienten in und um Offenburg. Das beinhaltet Städte und Gebiete wie Oberkirch, Kehl, Renchen, Bühl, Lahr, Baden-Baden, Oppenau, Biberach im Kinzigtal, Haslach, Hohberg, Friesenheim, Appenweier, Bad Peterstal, Achern, Kappelrodeck, Sasbach, Sasbachwalden, Willstätt, Rheinau, Wolfach, Gengenbach, Ettenheim, Herbolzheim, Neuried, Schramberg, Zell am Harmersbach, Unterharmersbach, Oberharmersbach, Seelbach, Ohlsbach, Kippenheim, Schwanau, Rust, Grafenhausen, Lautenbach, Dundenheim, Altenheim, Ichenheim, um nur einige Gemeinden beispielhaft zu nennen.

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