Neubemessung der Invalidität durch Unfallversicherung - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg
Noch nicht in die gerichtliche Invaliditätserstbemessung eingeflossene Gesundheitsveränderungen sind im Rahmen der Neubemessung zu berücksichtigen - BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZR 328/07- Im Rechtsstreit um die Erstfeststellung seiner Invalidität (hier nach § 11 II AUB 94) trifft den VN einer Unfallversicherung keine rechtliche Verpflichtung, bereits alle bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Veränderungen seines Gesundheitszustands geltend zu machen. Kann deshalb die Vertragspartei, welche später die Neubemessung der Invalidität verlangt, darlegen und gegebenfalls beweisen, dass bestimmte Veränderungen im Gesundheitszustand des VN, auf die sich das Begehren stützt, noch nicht in die gerichtliche Erstbemessung eingeflossen sind, so sind diese Veränderungen im Rahmen der Neubemessung zu berücksichtigen.