Prüfungszeit für Haftpflicht-Versicherung
- Andreas Sprenger
- 6. Juni 2013
- 1 Min. Lesezeit
Erlaubte Prüfungszeit / Bearbeitungszeit für Versicherung speziell Haftpflichtversicherer - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Selbst bei einfach gelagerten Sachverhalten ist dem Haftpflichtversicherer des Ersatzpflichtigen eine Prüfungs- und Bearbeitungszeit von einigen Wochen mit der Folge einzuräumen, dass die darauf beruhende Nichtzahlung der Regulierungsleistung weder Verzug noch eine Veranlassung zur Klageerhebung begründen kann. Hinweis: Für einen Prüfungszeitraum von 4 bis 6 Wochen sprechen sich u. a. auch das KG Berlin VersR 2009, 1262 [OLG Stuttgart 17.02.2009 - 10 U 220/07] und das OLG Düsseldorf DAR 2007, 611 aus.