Rennen im Straßenverkehr keine Veranstaltung sondern privates Kräftemessen - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg
Die in zunehmendem Umfang auch im innerörtlichen Straßenverkehr zu beobachtenden "Wettfahrten" sind selbst dann, wenn dies unter grober Missachtung oder Verletzung von Vorschriften der StVO geschieht, keine "Veranstaltung" i. S. von § 2 Abs. 1 (5) AUB 94, sondern allenfalls ein privates Kräftemessen oder ein bloßes Ausleben von Egoismen.