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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Schallschutz: DIN 4109 noch Regel der Technik?

  • Autorenbild: Andreas Sprenger
    Andreas Sprenger
  • 6. Juni 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Schalldämmung mit Schallschutz nach DIN 4109 im Hausbau / Wohnungsbau noch Standard - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Baurecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus
Schallschutz: DIN 4109 noch Regel der Technik?

1. Können durch die vereinbarte Bauweise bei einwandfreier, den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauausführung höhere Schallschutzwerte erreicht werden, als sie sich aus den Anforderungen der DIN 4109 ergeben, sind diese Werte unabhängig davon geschuldet, welche Bedeutung den Schalldämm-Maßen der DIN 4109 sonst zukommt.*)


2. Bei gleichwertigen, nach den anerkannten Regeln der Technik möglichen Bauweisen darf der Besteller angesichts der hohen Bedeutung des Schallschutzes im modernen Haus- und Wohnungsbau erwarten, dass der Unternehmer jedenfalls dann diejenige Bauweise wählt, die den besseren Schallschutz erbringt, wenn sie ohne nennenswerten Mehraufwand möglich ist.


BGH, Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06



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