Schönheitsreparaturen für Gewerberaum durch Mieter inklusive Grundreinigung des Teppichbodens - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.
Urteil: BGH 08.10.2008, XII ZR 15/07