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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Streichen der Mietwohnung - Farbe?

Schönheitsreparatur / Streichen der Mietwohnung in vorgegebener Farbe durch VermieterNews und Informationen zu Recht / Rechtsprechung von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Familie streicht Wand
Streichen der Mietwohnung - Farbe?

Die formularmietvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Schönheitsreparatur während der Mietzeit in vorgegebener Farbwahl, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht, ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen schlechthin. Eine mangelhafte Durchführung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen verpflichtet den Wohnungsmieter nur bei Verursachung zusätzlicher Schäden zum Schadensersatz (hier: „wolkig“ aufgebrachter Anstrich an Wänden und Decke der Wohnräume bewirkt keinen zusätzlichen Schaden). BGH Entscheidungsdatum: 18.02.2009 Aktenzeichen: VIII ZR 166/08 Dokumenttyp: Urteil

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