Unfall beim Nachtanken auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle ist ein Wegeunfall - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Verwaltungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg
Ein Unfall beim Nachtanken auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle ist ein Wegeunfall i. S. von § 31 Abs. 2 BeamtVG, wenn der Weg mit einer einzigen Tankfüllung nicht verlässlich zurückzulegen ist.