Bei einer Untervermietung ohne Erlaubnis, riskiert der Mieter eine Kündigung. Aber: Mietwohnung kann untervermietet werden bei einem Auslandsaufenthalt des Mieters - Informationen vom Rechtsanwalt für Mietrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Ein Ehepaars hatte auf Schadenersatz gegen seinen Vermieter geklagt. Diesen wollten sie haben, weil der Vermieter ihnen die Untervermietung ihrer Wohnung in Hamburg verwehrt hatte. Das Ehepaar wollte für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise untervermieten und danach wieder übernehmen. Das darf es nun tun.
Die im Arbeitsleben verlangte Mobilität und Flexibilität begründet nach Ansicht des BGH den Anspruch auf die Untervermietung einer Wohnung.
Nun ist also der Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis deutlich gestärkt worden. Aber Vorsicht! Immer noch gilt: Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Kündigung
Urteil: BGH vom 11. Juni 2014 ‑ Az.: VIII ZR 349/13