Weihnachtsgeld für Rentner wird zur betrieblichen Übung - Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Arbeitsrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Böse Falle. Ein Arbeitgeber hatte seinen Betriebsrentnern über mehr als zehn Jahre jeweils mit den Versorgungsbezügen für den Monat November ein Weihnachtsgeld von zunächst 500,00 DM und später 250,00 Euro gezahlt. Dann teilte der Arbeitgeber mit , er werde die freiwillige Leistung nach dem Ablauf von drei Jahren einstellen und rechne ab sofort mit dem Zusatz „Versorgungsbezug freiwillige Leistung“ in der Abrechnung ab.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte dem Arbeitgeber mit dem Urteil vom 16.2.2010 einen dicken Strich durch die Rechnung. Wer mindestens in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe bezahle, schaffe dadurch eine betriebliche Übung, die ihn zur Zahlung auch in den Folgejahren verpflichte. Die Erklärung nach diesem Zeitraum, man gewähre die Gratifikation künftig nur noch in den kommenden drei Jahren und versehe die Abrechnung ab diesem Zeitpunkt mit dem Hinweis „Versorgungsbezug freiwillige Leistung“, lasse den Anspruch auch dann nicht entfallen, wenn die Versorgungsberechtigten der vom Arbeitgeber beabsichtigten Änderung nicht widersprächen. Der Arbeitgeber könne sich nicht darauf berufen, es sei eine gegenläufige betriebliche Übung entstanden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2010, Az. 3 AZR 123/08