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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Wiederholte Herbeiführung alkoholbedingter Dienstunfähigkeit

Wer schuldhaft periodisch wiederkehrend für mehrere Tage alkoholbedingte Dienstunfähigkeit herbeiführt, verstößt gegen seine beamtenrechtliche Grundpflicht zur vollen Hingabe an den Beruf - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg

Alkohol im Regal
Dienstunfähigkeit wegen Alkoghol hat Konsequenzen

Indem der Beamte im zeitlichen Zusammenhang mit der von ihm geschuldeten Dienstleistungspflicht Alkohol konsumierte und deshalb dem Dienst fernblieb, hat er schuldhaft, nämlich zumindest bedingt gegen die Pflicht verstoßen, seinem Dienstherrn die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Diese Pflichtwidrigkeit ist von ihm auch subjektiv zu verantworten. Denn er hat die ihm obliegende Dienstpflicht, seine aktuelle Dienstfähigkeit nicht durch Alkoholmissbrauch zu beeinträchtigen, zumindest bedingt vorsätzlich verletzt. (OVG Saarluis, Urteil vom 07.11.2006) Für weitere Informationen sprechen Sie mich bitte an.

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