top of page

News

Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Arbeitszeugnis - man kann es auch übertreiben

Formulierungen im Arbeitszeugnis vor Gericht - Satz im Zeugnis angeprangert - man kann es auch übertreiben - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Arbeitsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Chef bei Gespräch mit Mitarbeiter
Ist "kennen gelernt" im Arbeitszeugnis positiv?

„Wir haben den Kläger als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte. Der Kläger war jederzeit bereit, sich über die normale Arbeitszeit hinaus für die Belange des Unternehmens einzusetzen. Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ Diese Formulierung in einem Zeugnis behagte einem Mitarbeiter nicht, er meinte, die Worte „kennen gelernt“ würden in der Berufswelt überwiegend negativ verstanden, der Arbeitgeber wolle damit das glatte Gegenteil behaupten. Der Mitarbeiter klagte und verlor in allen drei Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) meinte, aus der Sicht eines objektiven Empfängerhorizonts könne man nicht den Eindruck haben, der Arbeitgeber attestiere dem Mitarbeiter in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation.


Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.2011, Az 9 AZR 386/10

bottom of page