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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Zulässige Beitragsfreistellungsklausel

  • Autorenbild: Andreas Sprenger
    Andreas Sprenger
  • 6. Juni 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Zulässige Beitragsfreistellungsklausel bei Rentenversicherungsvertrag - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Rentner unterzeichnen Rentenversicherungsvertrag
Rentner unterzeichnen Rentenversicherungsvertrag

In den Bedingungen zu einem fondsgebunden Rentenversicherungsvertrag über eine Basisversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - sog. "Rürup-Rente" - kann der Versicherer das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers sowohl vollständig (und als deren Folge auch die Auszahlung des Rückkaufwertes) ausschließen als auch auf eine Beitragsfreistellung begrenzen. Insoweit muss sich nämlich ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bewusst sein, dass er nicht eine übliche fondsgebundene Lebens-/ Rentenversicherung abschließt, sondern einen "Rürup-Vertrag", bei dem steuerrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Da gerade das Erlangen dieser Steuervorteile (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) ein wesentlicher Grund für den Abschluss eines solchen Vertrages ist, muss von daher ein um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer von vornherein auch mit diesbezüglichen versicherungsvertraglichen Sonderregelungen rechnen.

Über die Kanzlei in Offenburg

„Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer“ ist eine renommierte Rechtskanzlei mit Sitz in Offenburg im Schwarzwald. Sie finden in dieser Kanzlei Ihren Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Immobilienrecht, IT-Recht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Speditionsrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht, Inkassorecht. Die Rechtsanwälte betreuen Klienten in und um Offenburg. Das beinhaltet Städte und Gebiete wie Oberkirch, Kehl, Renchen, Bühl, Lahr, Baden-Baden, Oppenau, Biberach im Kinzigtal, Haslach, Hohberg, Friesenheim, Appenweier, Bad Peterstal, Achern, Kappelrodeck, Sasbach, Sasbachwalden, Willstätt, Rheinau, Wolfach, Gengenbach, Ettenheim, Herbolzheim, Neuried, Schramberg, Zell am Harmersbach, Unterharmersbach, Oberharmersbach, Seelbach, Ohlsbach, Kippenheim, Schwanau, Rust, Grafenhausen, Lautenbach, Dundenheim, Altenheim, Ichenheim, um nur einige Gemeinden beispielhaft zu nennen.

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