Schuldrecht
Gesetz und Rechtssprechung
Was ist das Schuldrecht?
Das Schuldrecht ist ein bedeutender Teilbereich des im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Zivilrechts. Schuldrechtliche Vorschriften sind immer dann anwendbar, wenn eine natürliche oder juristische Person gegen eine andere Person einen Anspruch auf Bewirkung einer bestimmten Leistung hat. Es kann sich dabei um eine Geldleistung oder um die Verpflichtung, eine Handlung zu erbringen oder eine Sache zu übereignen handeln. Auch eine schuldrechtliche Verpflichtung, etwas zu unterlassen, ist vorstellbar.
Schuldrecht - Gesetz und Rechtssprechung
In der deutschen Rechtsordnung wird zwischen den Vorschriften des allgemeinen und des besonderen Schuldrechts unterschieden. Auf der Grundlage der unterschiedlichen Vereinbarungsformen des vertragsbezogenen Schuldrechts haben sich eigenständige Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Kaufrecht oder Reiserecht entwickelt. Schuldrechtliche Verpflichtungen können jedoch nicht nur auf vertraglicher Grundlage sondern auch auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben entstehen.
Schuldauslösende gesetzliche Tatbestände sind:
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Unerlaubte Handlungen (§ 823 BGB)
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Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB)
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Geschäftsführung ohne Auftrag (677 BGB)
Als Erledigungstatbestände für gesetzlich und privatrechtlich begründete schuldrechtliche Ansprüche sind Erfüllung, Aufrechnung, Erlass oder Hinterlegung vorgesehen. Zwischen Begründung und Beendigung einer schuldrechtlichen Inanspruchnahme sind Regelungen über die Gestaltung des Anspruches und besondere Regeln für den Fall, dass mehrere Schuldner oder mehrere Gläubiger beteiligt sind, notwendig. Das Schuldrecht hat im Rechtssystem die Funktion, den Interessenausgleich zwischen rechtlich gleichgestellten Teilnehmern am öffentlichen Leben sicherzustellen. Sowohl bei der Abwicklung vertraglicher Beziehungen als auch bei Unfällen, in Notsituationen oder bei Übergriffen auf fremdes Vermögen sorgen schuldrechtliche Normen für den Interessenausgleich.
Der Rechtsanwalt für Schuldrecht führt außergerichtliche Korrespondenz für seinen Mandanten oder er vertritt ihre Interessen vor den Zivilgerichten. Amtsgericht und Landgericht sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten, in denen es häufig nicht nur um schuldrechtliche Fragestellungen geht. Die Anwendung schuldrechtlicher Gesetzesbestimmungen, die im zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten sind, gehört nicht nur zum Arbeitsgebiet des Anwalts für Schuldrecht. Auch Anwälte, die sich mit Arbeitsrecht, Reiserecht oder Kaufvertragsrecht beschäftigen, wenden täglich schuldrechtliche Bestimmungen an. Die Rechtsprechung zu schuldrechtlichen Fragestellungen ist deshalb in der Öffentlichkeit weniger bekannt. Sie tritt häufig hinter der Stellungnahme der Richter zu aktuellen Problemen aus anderen Rechtsgebieten zurück. Dennoch gehören die schuldrechtlichen Vorschriften zu den meistgenutzten Rechtsvorschriften der deutschen Rechtsordnung.
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