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16 Ergebnisse gefunden für „Beurteilung“
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- Dienstliche Beurteilung von Beamten
Nach der Rechtsprechung darf die Vorgabe für die Erstellung von Beurteilungen nicht allein Verwaltungsvorschriften Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen ist nur eingeschränkt möglich. Dennoch kann eine dienstliche Beurteilung mit Erfolg angefochten werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung zugrunde liegt, wenn der gesetzliche Rahmen verkannt wird oder wenn der Dienstherr der Beurteilung sachfremde Das Beamtenstatusgesetz enthält keine Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen.
- Konkurrentenstreit im Beamtenrecht
Die vorliegenden dienstlichen Beurteilungen sind zu überprüfen. Es werden hier regelmäßig eine beachtliche Vielzahl von einzelnen Merkmalen zur Beurteilung gestellt. Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 II GG vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen Mit der Orientierung der dienstlichen Beurteilung an den Auswahlkriterien des Grundsatzes der Bestenauswahl ist sichergestellt, dass die dienstliche Beurteilung als Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen
- Jürgen Zimmer Dozent an der Hochschule Kehl
bei der Beförderungsauswahl und Konkurrentenschutz Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen
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- Beamtenrecht mit Rechtsanwalt Offenburg - Ihr Rechtsanwalt / Anwalt Schwarzwald, Ortenau
Disziplinarverfahren, Polizeidienstuntauglichkeit, Nebentätigkeit, Versetzung & Abordnung, Dienstliche Beurteilung Weitere Informationen Beurteilung Disziplinarverfahren Konkurrentenstreit Untersuchungsanordnung Beamtenrecht Juni 2023 Dienstliche Beurteilung von Beamten Dienstliche Beurteilung von Beamten anfechten - Beamtenrecht
- Rechtsanwalt Jürgen Zimmer - Anwalt, Fachanwalt, Rechtsbeistand in Offenburg
Juni 2023 Dienstliche Beurteilung von Beamten Dienstliche Beurteilung von Beamten anfechten - Beamtenrecht
- Immobilienrecht mit Rechtsanwalt / Anwalt aus Offenburg, Schwarzwald, Deutschland
Regelfall auch über Kenntnisse im Steuerrecht und über eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die bei der Beurteilung