Bußgeldkatalog ab 01.02.09
Verkehrsrecht
Gesetz und Rechtssprechung
Was ist das Verkehrsrecht?
Unter dem Begriff Verkehrsrecht werden alle Rechtsnormen zusammengefasst, die der Regelung des Verhaltens bei der Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder zu Fuß dienen. Die große Leitlinie des Verkehrsrechts ist in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben und lautet "gegenseitige Rücksichtnahme". Ein großer Teil der verkehrsrechtlichen Normen beschäftigt sich mit dem Kraftfahrer und seinem Kraftfahrzeug. Das bedeutet nicht, dass das Verkehrsrecht für andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Pferdekutschen oder Nutzer anderer, nicht motorbetriebener Fortbewegungsmittel nicht gilt.
Zum Verkehrsrecht gehören sowohl Vorschriften aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts als auch Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts und des Strafrechts. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertritt seine Mandanten nicht nur dann, wenn sie beschuldigt werden, gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Er übernimmt im Falle eines Unfalls auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die der gegnerischen Haftpflichtversicherung gegenüber bestehen.
Verkehrsrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Verkehrsrechtlich relevante Vorschriften finden sich nicht allein in den einschlägigen Gesetzen wie der Straßenverkehrsordnung oder der Straßenverkehrszulassungsordnung sondern auch im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafgesetzbuch. Außerdem können Vorschriften aus den Polizeiaufgabengesetzen der Länder für den Anwalt im Verkehrsrecht relevant werden. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder zu beachten.
Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht setzt als Parteivertreter vor den Zivilgerichten das Recht auf Schadensersatz nach einem Unfall durch. Er wird aber auch als Verteidiger vor dem Strafgericht tätig, wenn es darum geht, sich gegen einen Bußgeldbescheid oder gegen eine Strafanzeige zur Wehr zu setzen. Häufige Beispiele für Strafverfahren in der verkehrsrechtlichen Rechtsprechungspraxis sind Fälle der unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) und Fahrten unter erheblichem Alkoholeinfluss. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Verursachen eines Unfalls mit Personenschaden wird vor dem Strafgericht verhandelt.
Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Offenburg
Konsultieren Sie den Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserer Kanzlei, sobald Sie Gewissheit darüber haben, dass Sie von einem verkehrsrechtlichen Verfahren betroffen sind. In Bußgeldverfahren kann der erfahrene Anwalt für Verkehrsrecht schon im frühen Stadium die richtigen Rechtsmittel einlegen und eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte beantragen. Ihre Schadensersatzforderung nach einem Verkehrsunfall bearbeitet unser Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Offenburg kompetent und zügig, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dabei nimmt er Ihnen den oft nervenaufreibenden und zeitraubenden Schriftwechsel mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Ist die Gerichtsverhandlung unvermeidlich, vertritt der Fachanwalt im Verkehrsrecht Ihre Interessen vor dem Zivilgericht in Offenburg oder an jedem anderen Ort.
Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Offenburg ist nebenbei auch Spezialist in Führerscheinangelegenheiten. Er berät Sie kompetent über alles, was Sie zu beachten haben, wenn Sie vor der Neuerteilung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU oder „Idiotentest“) bestellt werden.