Zwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher und mehr
Wir bieten durch unsere Kanzlei in Offenburg im Schwarzwald einen kompetenten und professionellen Service um eine Zwangsvollstreckung für Sie einzuleiten.
Was ist eine Zwangsvollstreckung?
Wenn ein Gläubiger gegen den Schuldner ein Urteil erstritten oder einen gerichtlichen Vergleich mit ihm abgeschlossen hat, stellen Urteil und Vergleich sogenannte Vollstreckungstitel dar. Mit diesen Titeln kann der Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn der sich weigert, die Forderung des Gläubigers auszugleichen.
Je nach Art und Stand des Verfahrens ist zunächst nicht bereits die Durchsetzung der Ansprüche möglich, sondern nur die Sicherung der Durchsetzbarkeit. Beispiel ist ein erstinstanzliches Urteil, mit dem der Anspruch des Gläubigers bestätigt wird, der Schuldner gegen das Urteil Berufung einlegt, weshalb während des laufenden Verfahrens in der Regel nur eine Sicherung dahingehend erfolgt, dass der Anspruch auch nach möglicherweise mehrjährigem Verfahren durchsetzbar sein wird. Eine eigenmächtige Durchsetzung titulierter Ansprüche ist praktisch immer rechtswidrig und kann sogar strafbar sein.
Der Gläubiger muss dabei auf staatliche Vollstreckungsorgane zurückgreifen, kann die Vollstreckung also nicht privat organisieren.
Die Organe der Zwangsvollstreckung
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Der Gerichtsvollzieher
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Das Vollstreckungsgericht
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Das Prozessgericht
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Das Grundbuchamt
Geregelt ist die Zwangsvollstreckung in mehreren Gesetzeswerken, die wichtigsten Vorschriften finden sich u.a. aber in de Zivilprozessordnung (ZPO), dort in den Paragrafen 704 - 945 ZPO. Ergänzend zu erwähhnen sind noch die Vorschriften der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung.
Einen Sonderfall, nämlich den der sog. Gesamtvollstreckung im Gegensatz zur hier beschriebenen Einzelvollstreckung stellt die Insolvenz des Schuldners dar, geregelt in der Insolvenzordnung (InsO).
Ablauf einer Zwangsvollstreckung
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten einer Zwangsvollstreckung, immer abhängig davon, in welches Vermögen des Schuldners vollstreckt werden soll.
So können Gegenstände in der Wohnung des Schuldners bzw. sogar solche, die er am Leib trägt gepfändet werden, es können Vergütungsansprüche des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber gepfändet werden, es kann mittels Grunddienstbarkeiten in Immobiliarvermögen, also Grundeigentum des Schuldners vollstreckt werden, es können Forderungen gepfändet werden, die der Schuldner gegen dritte Personen hat, kurz es gibt sehr viele Möglichkeiten, auf die Habe des Schuldners zuzugreifen.
Dabei ist der Schuldner aber nicht rechtlos. Bestimmte Dinge, die er dringend benötigt, können ihm von vornherein nicht entzogen werden, sie unterfallen einem Pfändungsverbot.
Darüber hinaus muss ihm speziell bei seinen Einkünften immer ein monatlicher Geldbetrag verbleiben, den er für seinen Lebensunterhalt benötigt, der sog. Pfändungsfreibetrag, der regelmäßig vom Gesetzgeber erhöht wird. Dieser Pfändungsfreibetrag ist auch abhängig von der Zahl der Unterhaltsberechtigten, die er zu versorgen hat.
Damit wird dem Gläubiger mitunter die Durchsetzung seiner Rechte erschwert, weshalb es erforderlich ist, einen versierten Partner an seiner Seite zu wissen, der die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung und damit die zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten genau kennt.
Zwangsvollstreckung durch Kompetenzteam
Für Sie als Mandant ist letztlich nur von Interesse, dass Sie Ihre Ansprüche durchsetzen. Deshalb haben wir unsere Zwangsvollstreckung zentralisiert. Ihr Anwalt kümmert sich im Team mit unserer hoch spezialisierten Mitarbeiterin Frau Fritsch um diese Durchsetzung. Teamarbeit in unserer Kanzlei und regelmäßige Fortbildungen garantieren Ihnen einen kompetenten Service.